Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) wurde 1958 in Form eines rechtsfähigen Vereins gegründet und nimmt als nicht gewinnorientierte Organisation treuhänderisch Urheberrechte von Autoren und Verlagen wahr. Seit 1978 wird die Verwertungsgesellschaft Wissenschaft als eigene Abteilung in ihr fortgeführt.
Infolge der zunehmenden Technisierung unserer Gesellschaft werden Vervielfältigungen und andere Zweitnutzungen von Werken immer leichter und häufiger. Sie sind für Autoren und Verlage unüberschaubar geworden. Die VG WORT zieht für viele dieser Nutzungen Gebühren ein, die sie nach einem speziellen Verteilungsschlüssel einmal jährlich ausschüttet. Umfang und Modalitäten dieser Arbeit werden ständig überprüft und den sich ändernden Gegebenheiten angepasst.
Die wichtigsten Einnahmequellen sind:
Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten an Sprachwerken oder an Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art können der VG WORT die Wahrnehmung ihrer Rechte übertragen und werden so an deren Gewinnausschüttung beteiligt. Dies erfolgt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages.
Die Wahrnehmungsberechtigten werden in folgende Gruppen eingeteilt:
Seit 2018 ist auch In der Abteilung Wissenschaft der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages verpflichtend. Erst dann kann die Titelmeldung von wissenschaftlichen Fach- und Sachbüchern und Fachbeiträgen in Büchern und Fachzeitschriften durch die Berechtigten erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass der Wahrnehmungsvertrag im gleichen Jahr abgeschlossen werden muss, in dem die Publikation erfolgt. Der Titel selbst kann dann noch bis zum 31.1. des Folgejahres gemeldet werden.
Für wissenschaftliche Fach- und Sachbücher erfolgt die Vergütung, wenn die Titel in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden können. Die Werke müssen dafür in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen werden, wobei Schenkungen nicht berücksichtigt werden. Sind die Werke nur an mindestens 3 Standorten verzeichnet oder werden mindestens 100 verkaufte Exemplare nachgewiesen, kann eine Vergütung von 50% des regulären Urheberanteils erfolgen.
2024 wurde die Vergütung für ein 2023 erschienenes wissenschaftliches Buch auf durchschnittlich 1.100,- Euro festgelegt. Die Ausschüttung erfolgt ab Anfang Juli.
Als Autor sollten Sie die gegebenen Möglichkeiten nutzen, Ihre Rechte als Urheber wahrzunehmen und von den vielfältigen Verwertungen Ihres Werkes finanziell zu profitieren. Für viele Autoren ist die Vergütung der VG WORT inzwischen ein fester Bestandteil ihres Einkommens geworden. Bei der Entscheidung für die Zusammenarbeit mit einem Verlag sollten Sie daher folgende Vorteile der Verlagsveröffentlichung berücksichtigen:
Auf ihrer Homepage im Internet informiert die VG WORT unter www.vgwort.de über sich und ihre Arbeit.
Die Ausschüttung der Abteilung Wissenschaft erfolgt im Rahmen der Hauptausschüttung der VG WORT Ende Juni/Anfang Juli eines jeden Jahres.
Der Wahrnehmungsvertrag muss bis zum 31.12. des Erscheinungsjahres abgeschlossen werden.
Bücher müssen immer spätestens bis 31. Januar des auf das Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres bei der VG WORT angemeldet sein.
Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Bücher bis zu drei Jahre nach Erscheinen anzumelden. Bei Buch- und Fachzeitschriftenbeiträgen sind es zwei Jahre. Das Erscheinungsjahr wird dabei eingeschlossen.