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VG Wort

VG Wort
  • Was ist die VG WORT?

    Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) wurde 1958 in Form eines rechtsfähigen Vereins gegründet und nimmt als nicht gewinnorientierte Organisation treuhänderisch Urheberrechte von Autoren und Verlagen wahr. Seit 1978 wird die Verwertungsgesellschaft Wissenschaft als eigene Abteilung in ihr fortgeführt.

  • Was ist die Aufgabe der VG WORT?

    Infolge der zunehmenden Technisierung unserer Gesellschaft werden Vervielfältigungen und andere Zweitnutzungen von Werken immer leichter und häufiger. Sie sind für Autoren und Verlage unüberschaubar geworden. Die VG WORT zieht für viele dieser Nutzungen Gebühren ein, die sie nach einem speziellen Verteilungsschlüssel einmal jährlich ausschüttet. Umfang und Modalitäten dieser Arbeit werden ständig überprüft und den sich ändernden Gegebenheiten angepasst.

  • Woher stammen die Einnahmen der VG WORT?

    Die wichtigsten Einnahmequellen sind:

    • Bibliothekstantiemen
    • Lesezirkelvergütungen für das Ausleihen/Vermieten von Werken
    • Kopiergeräteabgaben für die Herstellung oder den Import sowie für das Betreiben von Kopiergeräten (z. B. Copy-Shops)
    • Abgaben auf IT-Hardware zur Erstellung digitaler Vervielfältigung für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte (CD/DVD-Rohlinge, Speicherkarten und -sticks)
    • Pressespiegelvergütungen für den Nachdruck von Artikeln in Pressespiegel
  • Wer wird an den Ausschüttungen der VG WORT beteiligt?

    Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten an Sprachwerken oder an Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art können der VG WORT die Wahrnehmung ihrer Rechte übertragen und werden so an deren Gewinnausschüttung beteiligt. Dies erfolgt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages.

    Die Wahrnehmungsberechtigten werden in folgende Gruppen eingeteilt:

    • Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur
    • Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
    • Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
    • Verleger von schöngeistigen Werken und von Sachliteratur
    • Bühnenverleger

    Seit 2018 ist auch In der Abteilung Wissenschaft der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages verpflichtend. Erst dann kann die Titelmeldung von wissenschaftlichen Fach- und Sachbüchern und Fachbeiträgen in Büchern und Fachzeitschriften durch die Berechtigten erfolgen.

    Bitte beachten Sie, dass der Wahrnehmungsvertrag im gleichen Jahr abgeschlossen werden muss, in dem die Publikation erfolgt. Der Titel selbst kann dann noch bis zum 31.1. des Folgejahres gemeldet werden.

  • Wie sind die Voraussetzungen für die Zahlung der Vergütung?

    Für wissenschaftliche Fach- und Sachbücher erfolgt die Vergütung, wenn die Titel in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden können. Die Werke müssen dafür in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen werden, wobei Schenkungen nicht berücksichtigt werden. Sind die Werke nur an mindestens 3 Standorten verzeichnet oder werden mindestens 100 verkaufte Exemplare nachgewiesen, kann eine Vergütung von 50% des regulären Urheberanteils erfolgen.

  • Wie hoch sind die Ausschüttungen der VG WORT?

    2024 wurde die Vergütung für ein 2023 erschienenes wissenschaftliches Buch auf durchschnittlich 1.100,- Euro festgelegt. Die Ausschüttung erfolgt ab Anfang Juli.

  • Warum informieren wir Sie über die Arbeit der VG WORT?

    Als Autor sollten Sie die gegebenen Möglichkeiten nutzen, Ihre Rechte als Urheber wahrzunehmen und von den vielfältigen Verwertungen Ihres Werkes finanziell zu profitieren. Für viele Autoren ist die Vergütung der VG WORT inzwischen ein fester Bestandteil ihres Einkommens geworden. Bei der Entscheidung für die Zusammenarbeit mit einem Verlag sollten Sie daher folgende Vorteile der Verlagsveröffentlichung berücksichtigen:

    • Kooperation und gegenseitige Ergänzung der Arbeit von Autor und Verlag
    • die Möglichkeit, die geschilderte Arbeit der VG WORT für Sie als Urheber zu nutzen und so den größtmöglichen finanziellen Gewinn aus Ihrer Arbeit zu ziehen
  • Wie erfahre ich mehr über die VG WORT?

    Auf ihrer Homepage im Internet informiert die VG WORT unter www.vgwort.de über sich und ihre Arbeit.

  • Termine
    Die Ausschüttung

    Die Ausschüttung der Abteilung Wissenschaft erfolgt im Rahmen der Hauptausschüttung der VG WORT Ende Juni/Anfang Juli eines jeden Jahres.

    Die Meldefristen

    Der Wahrnehmungsvertrag muss bis zum 31.12. des Erscheinungsjahres abgeschlossen werden.

    Bücher müssen immer spätestens bis 31. Januar des auf das Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres bei der VG WORT angemeldet sein.

    Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Bücher bis zu drei Jahre nach Erscheinen anzumelden. Bei Buch- und Fachzeitschriftenbeiträgen sind es zwei Jahre. Das Erscheinungsjahr wird dabei eingeschlossen.

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