SVN 2023/01 – Zitatrecht bei Buch- und Online-Publikationen Webansicht:
http://www.shaker.de/aktueller-Newsletter
=================================================
Shaker Verlag
2023/01 - #000000#
=================================================
Sehr geehrte Autorin,
Sehr geehrter Autor,
wenn Sie bei Ihrer wissenschaftlichen Arbeit auf
Sekundärliteratur und -informationen aus dem Internet
zurückgreifen, ist es wichtig mögliche Verstöße gegen
das Urheberrecht zu vermeiden. Vor einer
Veröffentlichung sollte überprüft werden, welche Rechte
an zitierten Quellen bestehen und in welchen Fällen
die Wiedergabe nur mit Erlaubnis erfolgen darf.
In unserem heutigen Newsletter finden Sie deshalb die
wichtigsten Informationen zum Zitatrecht, welche sowohl
für Buch- als auch Online-Publikationen gelten. Auf die
Besonderheiten bei Zitaten aus Internetquellen gehen
wir ebenfalls ein. Zudem nennen wir Ihnen mögliche
Anlaufstellen, die für den Erwerb von Nutzungsrechten
kontaktiert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Shaker Verlag, Düren
====================Inhalt====================
1. Zitieren in wissenschaftlichen Publikationen
2. Das Zitatrecht und die Verpflichtung zur Quellenangabe
3. Textzitate
3.1 Kleinzitate
3.2 Großzitate
3.3 Großzitate aus Internetquellen
4. Bildzitate
4.1 Abdruckgenehmigungen
4.2 Bildzitate in Online-Publikationen
5. Gemeinfreie Quellen
6. Ihre Veröffentlichung
7. Vertrieb und Marketing
8. Partnerprogramm
9. Neuerscheinungsinformation
10. Ihre Meinung
11. Verteiler Newsletter
====================Inhalt====================
=================================================
1. Zitieren in wissenschaftlichen Publikationen
=================================================
Zitate haben in der Wissenschaft eine besondere Bedeutung.
Wissenschaftler sind in der Regel darauf angewiesen, Arbeiten
und Erkenntnisse anderer Personen zu verwenden, auf denen
ihre eigenen, neuen Forschungserkenntnisse aufbauen. So wird
beispielsweise in einem einleitenden Text einer
wissenschaftlichen Arbeit wie einer Dissertation mit Zitaten
belegt, welche Aspekte des Themas schon bekannt sind und welche
Wissenslücken noch bestehen.
Gerade nach den vergangenen Plagiatsaffären, die in den Medien
verbreitet wurden, sind eine korrekte Zitation sowie klare
Quellenangaben absolut verpflichtend.
Nicht nur dem Aspekt einer unnötigen Wiederholung eines
Forschungsvorhabens oder einer fehlenden Nachvollziehbarkeit
wird so entgegengewirkt; eine wissenschaftliche Leistung muss
auch anerkannt werden. Die Aneignung fremder Erkenntnisse ohne
Erwähnung des Urhebers ist als geistiger Diebstahl nicht nur
unmoralisch oder unsozial, sondern kann auch schwere rechtliche
Folgen haben.
Neben Textzitaten wird zumeist auch die Einbindung von Abbildungen
in Form von Fotos, Schemas, Tabellen etc., die den beschriebenen
Sachverhalt verdeutlichen oder selbst Bestandteil der Diskussion
sind, praktiziert. Für wissenschaftliche Werke definiert das
Urheberrechtsgesetz generell eine größere Freiheit bei der
Nutzung von Quellen. Dennoch muss auch hier in jedem Fall geprüft
werden, ob es der Zustimmung zur Darstellung im eigenen Werk
bedarf. Dies gilt insbesondere für die Urheber von Dissertationen,
die für die veröffentlichten Zitate grundsätzlich selbst haften.
Für die korrekte Quellenangabe und ggf. für das Einholen einer
Abdruckgenehmigung sind Sie als Autor verantwortlich.
=================================================
2. Das Zitatrecht und die Verpflichtung zur Quellenangabe
=================================================
Als Urheberrecht wird das Recht bezeichnet, das in materieller
und ideeller Weise das geistige Eigentum schützen soll. Es wird
beschränkt durch die Regelungen in den § 44a ff. UrhG. Durch
diese so genannten Schranken werden die Rechte des Urhebers
begrenzt, denn innerhalb der Schranken ist es anderen Personen
gestattet, das Werk zu nutzen.
Das Zitatrecht (§ 51 UrhG) zählt zu den wichtigsten Schranken
des Urheberrechts, also zu den Ausnahmefällen, in denen
geschützte Werke oder Werkteile ohne Zustimmung des Urhebers
vervielfältigt werden dürfen. Voraussetzung für die
genehmigungsfreie Wiedergabe von fremden Texten oder Abbildungen
ist, dass sie durch den Zitatzweck gerechtfertigt ist. Ist der
Zweck eines Zitates die Untermauerung einer eigenen Aussage,
so ist das Zitat zulässig.
Die Menge der verwendeten Zitate sollte in einem angemessenen
Verhältnis zum eigenen Textanteil bzw. der eigenen geistigen
Leistung stehen. Da der Zitatzweck im wissenschaftlichen Diskurs
gegeben ist, greift das Zitatrecht in wissenschaftlichen Werken
am weitesten. Inwieweit urheberrechtlich geschütztes Material
ohne ausdrückliche Genehmigung in die eigene Arbeit übernommen
werden darf, hängt darüber hinaus allerdings auch vom Umfang
des Zitats ab.
Neben dem § 51 möchten wir hier auch auf den § 63 UrhG hinweisen,
in dem die Verpflichtung zur Quellenangabe klar geregelt ist.
Wenn also ein Werk bzw. ein Teil dessen nach dem Zitatrecht
vervielfältigt wird, so ist stets die Quelle deutlich anzugeben.
Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz erhalten Sie
Einblick in die Gesetzestexte zum Urheberrecht:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
=================================================
3. Textzitate
=================================================
Grundsätzlich wird zwischen Großzitat und Kleinzitat unterschieden,
wobei sich die Bezeichnungen nicht auf die Länge des zitierten
Werkteils, sondern auf dessen Verhältnis zum zitierten Gesamtwerk
beziehen. So ist ein kurzes Gedicht, wenn es in (nahezu) vollem
Umfang wiedergegeben wird, ein Großzitat, während eine längere
Textpassage aus einer Monographie als Kleinzitat gilt.
=================================================
3.1 Kleinzitate
=================================================
Solche Kleinzitate, die also einem größeren Zusammenhang entnommen
wurden, dürfen ohne Genehmigung in ein eigenes selbständiges
Sprachwerk übernommen werden. Das bedeutet, das zitierende Werk
muss selbst schutzfähig im Sinne des Urheberrechts sein. Bei
bloßen Zitatensammlungen ohne eigenen schöpferischen Beitrag
sind die einzelnen Zitate dagegen grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Dient das Zitat jedoch als Beleg oder Diskussionsgrundlage und
ist somit ein ausreichender Zitatzweck gegeben, genügt die
korrekte Quellenangabe. Kleinzitate dürfen im Gegensatz zu
Großzitaten auch Werken entnommen werden, die selbst noch nicht
in körperlicher Form veröffentlicht wurden, also auch Vorträgen
oder Sendungen.
=================================================
3.2 Großzitate
=================================================
Ausschließlich in wissenschaftlichen Werken ist u. U. auch die
genehmigungsfreie Verwendung von Großzitaten zulässig. Das
vollständig oder zu großen Teilen zitierte Werk muss allerdings
bereits erschienen und somit der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Auch hier ist der Zitatzweck entscheidend. Ist es für die
wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Werk unumgänglich,
dieses vollständig wiederzugeben, ist dies ohne Genehmigung des
Urhebers oder Verwerters gestattet. Die wirtschaftlichen Interessen
der Rechteinhaber müssen in diesem Fall im Sinne des
wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns zurückgestellt werden. Dient
ein Großzitat nur der Ausschmückung, z.B. in Form eines Mottos
oder zu Beginn eines Vorworts, ist es zustimmungspflichtig.
=================================================
3.3 Großzitate aus Internetquellen
=================================================
Bei der Unterscheidung in Klein- und Großzitate gelten für
Internetquellen grundsätzlich die gleichen Kriterien wie für
Printmedien. Jedoch sind Großzitate auch im wissenschaftlichen
Kontext bei reinen Internet-Publikationen ohne Genehmigung nicht
zulässig. Das Bereitstellen von Texten und Bildern im Internet
gilt zwar als Veröffentlichung, wie sie für das Kleinzitat
Voraussetzung ist, jedoch erfüllt es nicht das für genehmigungsfreie
Großzitate notwendige Kriterium des Erscheinens in körperlicher
Form, also in Form von Vervielfältigungsstücken. Wenn eine
Online-Publikation parallel auch in Buchform erschienen ist,
gilt diese Einschränkung jedoch nicht.
=================================================
4. Bildzitate
=================================================
Abbildungen sind wie Texte Werke im Sinne des Urheberrechts und
fallen somit unter das Zitatrecht. In der Regel ist von einem
Großzitat auszugehen, da die ausschnittsweise Wiedergabe von
Bildern in den meisten Fällen nicht gestattet ist. Demnach
sind Bildzitate, die einen rein illustrativen Charakter haben,
wie etwa die Cover-Abbildung, grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Aber auch Abbildungen, die aus sachlichen Gründen unverzichtbar
sind und damit unter das Zitatrecht fallen, sind nicht
notwendigerweise frei verwendbar. Dies hängt damit zusammen,
dass nicht nur der dargestellte Inhalt einer Abbildung geschützt
ist, sondern noch weitere Rechte tangiert werden. Wird etwa ein
Kunstwerk im Bild zitiert, beschränkt zwar das Zitatrecht das
Urheberrecht des Künstlers. Aber auch der Fotograf und ggf. das
Museum, in dessen Sammlung sich das Kunstwerk befindet, verfügen
über Rechte an der Abbildung. Die Urheberrechtskette muss also
in alle Richtungen zurückverfolgt und genaustens geprüft werden.
=================================================
4.1 Abdruckgenehmigungen
=================================================
Gerade bei Bildern ist über die Zitatfreiheit nicht immer eindeutig
zu entscheiden. Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich vor der
Veröffentlichung von fremden Bildern abzusichern. Eine mögliche
Anlaufstelle neben den Verlagen oder Webseiten-Betreibern, aus
deren Büchern bzw. Internetpräsenzen Abbildungen übernommen werden
sollen, ist die VG Bild-Kunst in Bonn. Sie verfügt über die meisten
Bildrechte lebender Künstler und Fotografen und bietet unter
http://www.bildkunst.de viele vertiefende Erläuterungen zum
rechtlichen Hintergrund und zum praktischen Vorgehen. Die
Abdruckgenehmigungen für wissenschaftliche Werke werden häufig
honorarfrei oder gegen ein eher geringes Honorar erteilt.
=================================================
4.2 Bildzitate in Online-Publikationen
=================================================
Eine weitere Besonderheit im Online-Bereich stellt das Bildzitat
in einer eigenen digitalen Publikation dar. Das Bildzitat darf
als Großzitat wie oben beschrieben nur aus bereits erschienenen
Werken entnommen werden. Fraglich ist nun, ob ein veröffentlichtes
Printwerk in einer Online-Publikationen auch dann zitiert werden
darf, wenn der Autor des Zitats noch nicht über seine Online-Rechte
verfügt hat, was v. a. bei älteren Werken der Fall sein kann.
Das Einholen einer Genehmigung ist hier in jedem Fall ratsam.
=================================================
5. Gemeinfreie Quellen
=================================================
Nach deutschem Recht läuft der Urheberrechtsschutz für Werke 70 Jahre
nach dem Tod des Urhebers aus. Die Werke sind dann "gemeinfrei" und
können beliebig reproduziert werden. Es dürfen dann nicht nur Werke
oder Werkteile in die eigene Arbeit übernommen werden, sondern ganze
Werke können ohne Genehmigung in Form von Reprints oder
Digitalpublikationen neu herausgebracht werden. Auch Zitate aus
gemeinfreien Werken müssen mit einer Quellenangabe versehen werden.
Bei Bildzitaten können allerdings auch Fälle auftreten, in denen z. B.
das zitierte Kunstwerk gemeinfrei ist, aber noch Rechte Dritter, etwa
eines Fotografen oder Museums, an der verwendeten Abbildung bestehen,
wenn diese einen erkennbaren Beitrag zur Gestaltung geleistet haben.
=================================================
6. Ihre Veröffentlichung
=================================================
Wir realisieren Ihre Fach- oder Lehrbücher sowie
Dissertationen, Habilitationsschriften,
Tagungsbände und Skripte als herkömmliche
Buch-, als E-Book- und als Online-Veröffentlichung
und bieten zusätzlich Veröffentlichungen auf CD und DVD an.
Informieren Sie sich über unser Publikationskonzept, das
wissenschaftlichen Autoren viele Vorteile bietet, unter
http://www.shaker.de/info/.
Für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation bieten wir
Ihnen drei verschiedene Publikationsvarianten an.
Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit als Buchpublikation,
ist sie über den nationalen sowie internationalen Buchhandel
lieferbar. Alternativ bieten wir Ihnen an, die Pflichtexemplare
in unserem hauseigenen Printcenter zu drucken und anschließend
zu versenden. Als weitere Publikationsvariante haben Sie die
Möglichkeit, die Dissertation in elektronischer Form der
Hochschulbibliothek zur Verfügung zu stellen und die
gewünschte Anzahl der Pflichtexemplare drucken zu lassen.
Zusätzlich kann die Dissertation als Onlinedokument in
unserem Bookshop angeboten werden. Weitere Informationen
finden Sie unter
http://www.shaker.de/dissertation.
Unter dem Link
http://www.shaker.de/info/ finden Sie viele
Hinweise zum Layout und zur Formatierung. Hier befindet sich
auch eine genaue Anleitung zur Umwandlung Ihres Manuskripts
in eine PostScript-Datei.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an:
http://www.shaker.de/angebot
Wenn Sie unabhängig von Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit
Interesse an der Veröffentlichung eines Sachbuchs, eines
Ratgebers oder von Belletristik haben, können Sie dies über
unseren Partnerverlag Shaker Media realisieren.
Unter
http://www.shaker-media.de finden Sie alle Informationen
über das innovative Verlagskonzept.
Im Zusammenhang mit einer Publikation bieten wir unseren
Autoren außerdem optional Lektorat und Buchsatz, Übersetzung
ins Englische sowie ein individuelles Bewerbungscoaching
an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer
Homepage
http://www.shaker.de/dissertation.
=================================================
7. Vertrieb und Marketing
=================================================
Vertrieb und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene
stimmen wir mit Ihnen speziell auf Ihren Titel ab. Beispiele
sind der Direktversand von individuell erstelltem Prospektmaterial
an Wirtschaft und Forschung sowie die Bewerbung in unseren
regelmäßig erscheinenden Newslettern. Alle Titel sind in
unserem Online-Katalog
http://www.shaker.de/katalog
und weltweit über Amazon und andere Online-Händler bestellbar.
Neuigkeiten zu Ihrem Werk, zu Ihrer Autorentätigkeit oder Ihrer
wissenschaftlichen Aktivität sowie interessante Blog-Einträge
werden über unsere Facebookseite www.facebook.com/shakerverlag
geteilt. Schicken Sie die Inhalte, den Link oder die Fotos
einfach an mailto:info@shaker.de.
=================================================
8. Partnerprogramm
=================================================
Werden Sie Partner des Shaker Verlags und profitieren
Sie von unseren attraktiven Honoraren für Ihre
persönlichen Empfehlungen!
Sprechen Sie per E-Mail gezielt Buchempfehlungen an
ausgewählte Interessenten aus oder bewerben Sie auf
Ihrer Homepage einzelne Titel aus unserem Gesamtprogramm.
Wenn Sie Autorenkollegen kennen, denen Sie eine
Zusammenarbeit mit uns empfehlen möchten, informieren
Sie diese per E-Mail oder durch einen Banner auf Ihrer
Homepage über unsere Publikationsbedingungen.
Unter
http://www.shaker.de/account können Sie sich
anmelden und Sie finden eine Übersicht über die vielfältigen
Kooperations- und Vergütungsmöglichkeiten.
=================================================
9. Neuerscheinungsinformation
=================================================
Bei uns sind bislang mehr als 25.000 wissenschaftliche
Publikationen namhafter Herausgeber und Autoren einer
Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen erschienen.
Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf unseren
Katalogseiten
http://www.shaker.de/Katalog/.
Nutzen Sie unseren Neuerscheinungsservice. Wir
informieren Sie monatlich per E-Mail über unsere
Neuerscheinungen Ihres Fachgebiets. Bitte nennen
Sie uns die für Sie interessanten Themengebiete unter
http://www.shaker.de/de/content/newsletter/register.asp?RID=000000&eMail=eMailAdresse
oder per E-Mail an mailto:info@shaker.de.
=================================================
10. Ihre Meinung
=================================================
Teilen Sie uns Ihre Meinung zu unserem Newsletter mit.
Sind die Themen für Sie interessant? Werden die Inhalte zu
ausführlich oder zu kurz dargestellt? Haben Sie spezielle
Themenwünsche oder Vorschläge, was wir genauer darstellen
sollen?
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Lob und Kritik unter
mailto:info@shaker.de.
=================================================
11. Verteiler Newsletter
=================================================
Unser Newsletter erscheint monatlich und behandelt
Themen für Autoren und Herausgeber aus Wissenschaft
und Forschung.
Falls Sie sich nicht angesprochen fühlen und die
weitere Zusendung nicht wünschen, streichen wir Sie
aus dem Verteilerkreis.
Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Link:
http://www.shaker.de/de/content/newsletter/register.asp?RID=000000&eMail=eMailAdresse
Oder Sie informieren uns durch eine kommentarlose
Rücksendung unseres Newsletters an newsletter@shaker-online.com.
Beachten Sie bitte, dass wir zum Löschen Ihrer Adresse
unbedingt Ihre ID #000000# benötigen. Dies erreichen
Sie, wenn Sie uns den gesamten Newsletter zurücksenden.
(C) Copyright Shaker Verlag GmbH
Alle Rechte, auch das des auszugsweisen Nachdruckes,
der auszugsweisen oder vollständigen Wiedergabe,
der Speicherung in Datenverarbeitungs-
anlagen und der Übersetzung, vorbehalten.
Dieser Newsletter wurde herausgegeben vom
Shaker Verlag, Düren
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:
http://www.shaker.de/datenschutz
Für weitere Fragen: info@shaker.de
=================================================
Shaker Verlag GmbH
Am Langen Graben 15a
52353 Düren
Tel: 02421 / 99011-0
Fax: 02421 / 99011-9
eMail: info@shaker.de
Internet:
http://www.shaker.de
=================================================
Abmeldung Newsletter
Schicken Sie uns dazu einfach den Newsletter kommentarlos zurück oder
klicken Sie auf den folgenden Link:
http://www.shaker.de/de/content/newsletter/register.asp?RID=000000&eMail=eMailAdresse
siehe auch Punkt 11: Verteiler Newsletter
=================================================