SVN 2022/09 – Meldeschluss für die VG WORT-Vergütung Webansicht:
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Shaker Verlag
2022/09 - #000000#
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Sehr geehrte Autorin,
Sehr geehrter Autor,
wenn Sie in diesem Jahr ein Buch publiziert haben,
sollten Sie spätestens auch im gleichen Jahr einen
Wahrnehmungsvertrag abschließen, da Sie sonst keine
Tantiemen mehr für dieses Buch erhalten. Für
vergangene Jahre kann kein leider Wahrnehmungsvertrag
abgeschlossen werden.
Am 31. Dezember 2022 endet die Frist für die
Registrierung bei der VG Wort
(https://www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten/wahrnehmungsberechtigte.html).
Nachdem Sie einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen
haben, können Sie Ihre Titel noch bis zum 31. Januar 2023
für die Hauptausschüttung 2023 melden. Bis dahin
können Sie noch eine Urhebervergütung für die kostenlose
Zweitnutzung Ihrer Werke beantragen.
Wenn Sie die erforderlichen Verbreitungskriterien
erfüllt haben, werden Sie an der Hauptausschüttung
im Sommer 2023 beteiligt.
Was es zu beachten gilt, wenn Sie die Meldefrist
verpassen sollten, erfahren Sie in Abschnitt 3.5.
Zusätzlich möchten wir Ihnen in unserem heutigen
Newsletter einen kleinen Überblick zum Thema VG Wort
geben. Dabei gehen wir auf die allgemeinen Voraussetzungen,
Ausschüttungsbeträge, die Berücksichtigung digitaler
Veröffentlichungen ein und erläutern wie die VG Wort
Ihre Einnahmen generiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Autor selbst Ihre
Titel direkt bei der VG WORT in München oder Berlin
(
http://www.vgwort.de) melden. Publikationslisten
können wir nicht entgegennehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Shaker Verlag, Düren
================ Inhalt =======================
1. Die zentrale Aufgabe der VG WORT
2. Einnahmequellen der VG WORT
3. Vergütung bei wissenschaftlichen Buchveröffentlichungen
3.1 Bezugsberechtigte
3.2 Vergütungsvoraussetzungen
3.3 Ausschüttungshöhe
3.4 Anträge und Online-Meldungen
3.5 Meldefrist und Auszahlung
4. Vergütung bei Online-Publikationen
4.1 Werke mit parallelen Publikationsformen
5. Ihre Veröffentlichung
6. Vertrieb und Marketing
7. Partnerprogramm
8. Neuerscheinungsinformation
9. Ihre Meinung
10. Verteiler Newsletter
================ Inhalt =======================
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1. Die zentrale Aufgabe der VG WORT
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Durch die sogenannten Zweitnutzungsrechte für Sprachwerke,
z. B. Ausleihen oder Kopieren, fallen die gesetzlich
festgelegten Tantiemen an, welche die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)
einnimmt. Somit verwaltet die VG WORT als nicht
gewinnorientierte Organisation treuhänderisch Urheberrechte
von Autoren und Herausgebern. Die eingenommenen Tantiemen
verteilt sie an die Rechteinhaber der gemeldeten Werke.
Die VG WORT gliedert sich in mehrere Abteilungen, deren
Zuständigkeit sich nach Art und Medium einer Publikation
richtet. Für Autoren, Herausgeber und Übersetzer von
wissenschaftlichen Fachbüchern und Sachbüchern sowie
Autoren und Übersetzer von Fachbeiträgen in Büchern oder
Fachzeitschriften ist dies die Abteilung Wissenschaft.
Dorthin melden Sie bitte Ihre Werke.
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2. Einnahmequellen der VG WORT
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Die VG WORT bezieht ihre Einnahmen u. a. aus:
- Bibliothekstantiemen
- Lesezirkelvergütungen für das Ausleihen/Vermieten von Werken
- Kopiergeräteabgaben für die Herstellung oder den Import sowie für
das Betreiben von Kopiergeräten (z. B. Copy-Shops)
- Abgaben auf IT-Hardware zur Erstellung digitaler Vervielfältigung für
privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte (CD/DVD-Rohlinge, Speicherkarten u. -sticks)
- Pressespiegelvergütungen für den Nachdruck von Artikeln in Pressespiegeln.
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3. Vergütung bei wissenschaftlichen Buchveröffentlichungen
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Die Vielzahl von Vervielfältigungen und anderen Zweitnutzungen
geschützter Werke ist für Autoren und Verlage unüberschaubar.
Besonders im wissenschaftlichen Bereich ist das Kopieren von
Texten zu Studienzwecken allgemein üblich.
Die VG WORT erhebt aus diesem Grund u. a. von Bibliotheken,
Hochschulen, Copy-Shops oder Kopiergeräteherstellern
pauschalisierte Entgelte. Die Ausschüttung der Beträge an
die Urheber wissenschaftlicher Werke erfolgt in Form einer
einmaligen Pauschalvergütung. So profitieren Autoren nach
der Veröffentlichung Ihrer Arbeit finanziell nicht nur von
dem Erlös aus dem Buchverkauf, sondern auch von der
unentgeltlichen Zweitnutzung ihrer Werke.
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3.1 Bezugsberechtigte
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Bezugsberechtigte sind Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten,
z. B. Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher Literatur
und Fachliteratur. Dies gilt für deutsche Staatsangehörige,
Angehörige eines EU-Staates oder der Schweiz und für Personen,
die in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben.
Österreichische und schweizerische Autoren schicken ihre
Meldungen nicht an die VG WORT, sondern an die jeweiligen
Organisationen in ihrem Land (LITERAR-MECHANA und Pro Litteris).
Beide Gesellschaften reichen die Meldungen an die VG WORT
weiter und führen auch die Verteilung durch.
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3.2 Vergütungsvoraussetzungen
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Da die Vergütung in erster Linie als Entschädigung für das
Ausleihen in Bibliotheken und für Kopiervorgänge gedacht ist,
ist eine angemessene Verbreitung in deutschen
wissenschaftlichen Fachbibliotheken erforderlich. Konkret
bedeutet dies, dass ein Titel in mindestens fünf Standorten
nachgewiesen sein muss, die sich auf mindestens zwei
regionale Verbundsysteme verteilen. Die Verbreitung wird
über den Karlsruher Virtuellen Katalog ermittelt.
https://kvk.bibliothek.kit.edu/?digitalOnly=0&embedFulltitle=0&newTab=0
Für wissenschaftliche Autoren ist ein Wahrnehmungsvertrag
mit der VG Wort für die Meldung eines Titels erforderlich.
Der Abschluss des Vertrages ist kostenlos. Die Frist für
die Registrierung bei der VG Wort endet am 31. Dezember.
Die Vertragsunterlagen stehen auf der Internetseite der
VG Wort www.vgwort.de über der Meldeportal T.O.M
https://tom.vgwort.de/portal/index zum Download zur
Verfügung. Für das Portal ist eine Registrierung erforderlich.
Magister-, Diplom-, Bachelor-, Master- oder Seminararbeiten
werden bei der Vergütung nicht berücksichtigt.
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3.3 Ausschüttungshöhe
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Die Ausschüttungsbeträge errechnen sich aus der Höhe der
Einnahmen eines Jahres und der Anzahl der eingegangenen
Meldungen. Bei Buch- und Zeitschriftenbeiträgen richtet
sich die Vergütung zudem nach dem Umfang.
Wichtig ist, dass es dieses Jahr zwei verschiedene Quoten
gab, da die Einnahmen der VG WORT bis zum 06. Juni 2021
nach dem früheren Recht und nach dem 07. Juni nach dem
neuen Recht ausgeschüttet worden sind.
Bei der Hauptausschüttung 2022 für das Jahr 2021 sank
die Pauschale gegenüber dem Vorjahr um 400,- Euro auf
insgesamt 1.600,- Euro für ein 2021 veröffentlichtes und
ausreichend verbreitetes Fachbuch. Für Beiträge in
Fachzeitschriften oder für Buchbeiträge wurden 8,00 Euro
pro Seite (à 1.500 Zeichen) ausgezahlt, 3,00 Euro mehr
als im letztem Jahr.
Die Quoten-Übersicht finden Sie unter folgendem Link:
https://www.vgwort.de/dokumente/quoten-uebersicht.html
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3.4 Anträge und Online-Meldungen
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Voraussetzung für eine Titelmeldung ist ein Wahrnehmungsvertrag
ist – siehe hierzu auch Abschnitt 3.2.
Weiterhin können die Anträge für die einzelnen Titel
online oder telefonisch bei der VG WORT bestellt werden
und dann ausgefüllt per Post an die VG WORT zurückgesendet
werden. Sie können Ihre Titel auch online melden. Dazu
steht Ihnen das Registrierungs- und Meldeportal T.O.M.
zur Verfügung, für das Sie sich einmalig anmelden müssen.
https://tom.vgwort.de/portal/index
Einsendeschluss für die Registrierungsunterlagen ist
jeweils der 31. Dezember. Neue Meldesystemregistrierungen,
die nach diesem Termin eingehen, werden erst ab Februar
berücksichtigt. Bitte beachten Sie hierbei, dass für
Veröffentlichungen spätestens im gleichen Jahr ein
Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden muss.
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3.5 Meldefrist und Auszahlung
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Damit Ihre Titel aus dem Jahr 2022 in der Hauptausschüttung 2023
berücksichtigt werden können, müssen Sie spätestens im Jahr 2022
einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und Ihre Titel-Meldungen
müssen bis zum 31. Januar 2022 eingegangen sein. Die
Ausschüttung erfolgt Mitte des Jahres per Überweisung. Daher
benötigt die VG WORT Ihre aktuelle Bankverbindung, die Sie
über das Portal T.O.M. übermitteln können.
ACHTUNG: Die Frist für die Registrierung bei der VG Wort endet
am 31. Dezember. Für Bücher die noch im Dezember 2022 erscheinen,
muss im gleichen Jahr bis 31. Dezember 2022 ein
Wahrnehmungsvertrag abschlossen werden.
Auch wenn Sie den Anmeldeschluss für Ihre Titel verpasst haben,
werden Ihre Unterlagen im nächsten Jahr berücksichtigt.
Wissenschaftliche Bücher, Fachbücher und Sachbücher können
bis zu drei Jahre nach Erscheinen gemeldet werden – das
Erscheinungsjahr ist dabei eingeschlossen. Buch- und
Fachzeitschriftenbeiträge können zwei Jahre lang gemeldet
werden – auch hier ist das Erscheinungsjahr eingeschlossen.
Der Mindestumfang pro Beitrag beträgt 3.000 Zeichen inkl.
Leerzeichen.
Nachdrucke und Neuauflagen können gemeldet werden, wenn sie
inhaltlich um mindestens zehn Prozent verändert sind.
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4. Vergütung bei Online-Publikationen
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Sie können auch Texte melden, die im Internet erschienen sind.
Dies betrifft jedoch ausschließlich frei zugängliche, also
kostenlose und nicht kopiergeschützte, Texte. Berücksichtigt
werden außerdem nur Werke, die den Nachweis einer Mindestzahl
von Zugriffen ermöglichen. Hierfür stellt die VG WORT eine
Zählmarke zur Verfügung (Anmeldung T.O.M erforderlich):
https://tom.vgwort.de/portal/index
Der Schwellenwert wird jedes Jahr neu festgesetzt und
lag z. B. 2019 bei 1.500 Mindestzugriffen innerhalb eines
Kalenderjahrs. Es werden nur Seitenaufrufe von deutschen
Rechnern berücksichtigt. Mehrfachzugriffe von einem Rechner
werden nicht mitgezählt.
Kann die VG-WORT-Zählmarke weder vom Urheber noch vom
Seitenbetreiber (z. B. die Universitätsbibliothek) eingesetzt
werden, kann der Autor im Rahmen der sog. Sonderausschüttung
auch Texte ohne Zugriffszählung anmelden. Meldeschluss ist
auch hier jeweils der 31. Januar. Die Vergütung für alle
eingereichten Meldungen zur Sonderausschüttung erfolgt
einmalig und liegt pro Text unter dem der regulären Ausschüttung.
Bei der Meldung von frei zugänglichen Internet-Texten ist
das Erscheinungsjahr unerheblich. Entscheidend ist
lediglich, dass sie im Erhebungszeitraum online zur
Verfügung standen. Der Mindestumfang eines meldefähigen
Textes beträgt 1.800 Anschläge.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den erfassten
Zugriffszahlen bzw. für die Sonderausschüttung nach Anzahl
der Texte.
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4.1 Werke mit parallelen Publikationsformen
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Ein Werk, das in verschiedenen Publikationsformen erschienen
ist, z. B. als Buch, CD und als Online-Publikation, kann für
alle Erscheinungsformen getrennt gemeldet werden. Auch
verschiedene Webseiten, auf denen derselbe Text erscheint,
können einzeln angegeben werden.
Mehr über die VG WORT erfahren Sie unter
http://www.vgwort.de
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5. Ihre Veröffentlichung
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Wir realisieren Ihre Fach- oder Lehrbücher sowie
Dissertationen, Habilitationsschriften,
Tagungsbände und Skripte als herkömmliche
Buch-, als E-Book- und als Online-Veröffentlichung
und bieten zusätzlich Veröffentlichungen auf CD und DVD an.
Informieren Sie sich über unser Publikationskonzept, das
wissenschaftlichen Autoren viele Vorteile bietet, unter
http://www.shaker.de/info/.
Für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation bieten wir
Ihnen drei verschiedene Publikationsvarianten an.
Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit als Buchpublikation,
ist sie über den nationalen sowie internationalen Buchhandel
lieferbar. Alternativ bieten wir Ihnen an, die Pflichtexemplare
in unserem hauseigenen Printcenter zu drucken und anschließend
zu versenden. Als weitere Publikationsvariante haben Sie die
Möglichkeit, die Dissertation in elektronischer Form der
Hochschulbibliothek zur Verfügung zu stellen und die
gewünschte Anzahl der Pflichtexemplare drucken zu lassen.
Zusätzlich kann die Dissertation als Onlinedokument in
unserem Bookshop angeboten werden. Weitere Informationen
finden Sie unter
http://www.shaker.de/dissertation.
Unter dem Link
http://www.shaker.de/info/ finden Sie viele
Hinweise zum Layout und zur Formatierung. Hier befindet sich
auch eine genaue Anleitung zur Umwandlung Ihres Manuskripts
in eine PostScript-Datei.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an:
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Wenn Sie unabhängig von Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit
Interesse an der Veröffentlichung eines Sachbuchs, eines
Ratgebers oder von Belletristik haben, können Sie dies über
unseren Partnerverlag Shaker Media realisieren.
Unter
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über das innovative Verlagskonzept.
Im Zusammenhang mit einer Publikation bieten wir unseren
Autoren außerdem optional Lektorat und Buchsatz, Übersetzung
ins Englische sowie ein individuelles Bewerbungscoaching
an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer
Homepage
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6. Vertrieb und Marketing
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Vertrieb und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene
stimmen wir mit Ihnen speziell auf Ihren Titel ab. Beispiele
sind der Direktversand von individuell erstelltem Prospektmaterial
an Wirtschaft und Forschung sowie die Bewerbung in unseren
regelmäßig erscheinenden Newslettern. Alle Titel sind in
unserem Online-Katalog
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und weltweit über Amazon und andere Online-Händler bestellbar.
Neuigkeiten zu Ihrem Werk, zu Ihrer Autorentätigkeit oder Ihrer
wissenschaftlichen Aktivität sowie interessante Blog-Einträge
werden über unsere Facebookseite www.facebook.com/shakerverlag
geteilt. Schicken Sie die Inhalte, den Link oder die Fotos
einfach an mailto:info@shaker.de.
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7. Partnerprogramm
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Werden Sie Partner des Shaker Verlags und profitieren
Sie von unseren attraktiven Honoraren für Ihre
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Sprechen Sie per E-Mail gezielt Buchempfehlungen an
ausgewählte Interessenten aus oder bewerben Sie auf
Ihrer Homepage einzelne Titel aus unserem Gesamtprogramm.
Wenn Sie Autorenkollegen kennen, denen Sie eine
Zusammenarbeit mit uns empfehlen möchten, informieren
Sie diese per E-Mail oder durch einen Banner auf Ihrer
Homepage über unsere Publikationsbedingungen.
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anmelden und Sie finden eine Übersicht über die vielfältigen
Kooperations- und Vergütungsmöglichkeiten.
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8. Neuerscheinungsinformation
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Bei uns sind bislang mehr als 25.000 wissenschaftliche
Publikationen namhafter Herausgeber und Autoren einer
Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen erschienen.
Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf unseren
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9. Ihre Meinung
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Teilen Sie uns Ihre Meinung zu unserem Newsletter mit.
Sind die Themen für Sie interessant? Werden die Inhalte zu
ausführlich oder zu kurz dargestellt? Haben Sie spezielle
Themenwünsche oder Vorschläge, was wir genauer darstellen
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10. Verteiler Newsletter
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