SVN 2022/07 – Das Urheberrecht, Teil 2 Webansicht:
http://www.shaker.de/aktueller-Newsletter
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Shaker Verlag
2022/07 - #000000#
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Sehr geehrte Autorin,
Sehr geehrter Autor,
im letzten Newsletter haben wir Ihnen zum
Urheberrecht (Teil 1) die bestehende Situation
in Deutschland dargestellt. Im ersten Teil wurden
grundsätzliche Fragen geklärt, aber auch
Vertragsrechtliches zwischen Autor und Verlag
erläutert. Nun sollen die Grenzen des Urheberrechts
erläutert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Shaker Verlag Düren
================ Inhalt =======================
1.Grenzen des Urheberrechts
1.1 Zweitnutzung
1.2 Vergütung von Zweitnutzungen durch Verwertungsgesellschaften
1.3 Zeitliche Grenze des Urheberrechts
2. Ihre Veröffentlichung
3. Vertrieb und Marketing
4. Partnerprogramm
5. Neuerscheinungsinformation
6. Ihre Meinung
7. Verteiler Newsletter
================ Inhalt =======================
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1. Grenzen des Urheberrechts
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Ausnahmen kennt auch das Urheberrecht. Diese
sind u. a. für den Schul- und Hochschulbetrieb
sowie wissenschaftliche Forschungen vorgesehen.
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1.1 Zweitnutzung
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Die Vervielfältigung von Büchern, Zeitschriften und
Artikeln erfordert grundsätzlich die Zustimmung des
Urhebers. Allerdings definiert das Urheberrechtsgesetz
eine Kopierfreiheit in bestimmten Grenzen. So erlaubt
§ 53 UrhG ausdrücklich die Privatkopie zum eigenen
Gebrauch.
Im wissenschaftliche Bereich waren bisher die
sogenannten Schrankenregelungen, welche eine
genehmigungsfreie Nutzung unter bestimmten Bedingungen
erlauben, im §§ 52a, 52b UrhG zusammengefasst.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Gesetz
zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen
Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG)
fallen diese u.a. vollständig weg. Die neuen Regeln
des Urheberrechts für Universitäten, Schulen und
anderen Bildungseinrichtungen finden sich nun in
den §§ 60a – 60h UrhG. Grundsätzlich ändert sich
nichts daran, dass in Forschung und Lehre eine Nutzung
eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne
Zustimmung des Urhebers oder anderer Rechteinhaber
unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Durch
die Reform sollen diese Ausnahmen möglichst konkret
geregelt werden und soweit wie möglich auf unbestimmte
Rechtsbegriffe verzichtet werden. Zudem werden die
Nutzungsbefugnisse ausgeweitet - sofern gesetzlich
möglich und fachlich geboten. Neu ist auch eine
Regelung zum "Text und Data Mining".
Bis zu 15% (statt bisher 12%) eines umfangreichen
Werkes dürfen zur Veranschaulichung im Unterricht
an Schulen und Hochschulen öffentlich zugänglich
gemacht werden. Einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften
oder wissenschaftlichen Zeitschriften bzw. sonstige
Werke geringen Umfanges dürfen wie bisher vollständig
genutzt werden. Der Nutzerkreis wurde zudem erweitert.
Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html
Hier gab es aber auch zugleich eine Einschränkung.
Presseartikel aus Zeitungen und Publikumszeitschriften
dürfen nicht mehr vollständig zugänglich gemacht werden.
Hier greift jetzt die 15%-Regelung.
Weitere Information erhalten sie u.a. hier:
https://irights.info/artikel/urhwissg-tritt-in-kraft/28994
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1.2 Vergütung von Zweitnutzungen durch Verwertungsgesellschaften
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Auch bei genehmigungsfreien Nutzungen entsteht ein Anspruch
des Urhebers auf eine angemessene Vergütung, welche durch
eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.
Wie im Newsletter von Oktober 2020 erläutert, wird dazu
eine Abgabe von den Herstellern sowie eine Zusatzgebühr von
den Betreibern von Fotokopier- und Vervielfältigungsgeräten
erhoben. Auch PCs, Drucker, Multifunktionsgeräte und
Speicherkarten sind für die Hersteller abgabenpflichtig. Die
Gebühren werden treuhänderisch von Wahrnehmungsgesellschaften
wie der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) eingezogen
und an die Autoren und Verlage ausgeschüttet. Bei
treuhänderischen Wahrnehmungsgesellschaften räumt der Urheber
der Gesellschaft kein „Nutzungsrecht“ wie etwa bei einem
Verlagsvertrag ein, sondern nimmt nur eine treuhänderische
Übertragung zur Wahrnehmung vor.
Bei der Hauptausschüttung 2021 für das Jahr 2020 stieg die
Pauschale gegenüber dem Vorjahr um 600,- Euro auf
insgesamt 2.000,- Euro für ein 2020 veröffentlichtes und
ausreichend verbreitetes Fachbuch.
Detaillierte Informationen zur Vergütung von Zweitnutzungen
finden Sie in unserem Newsletter
"Meldeschluss für die VG Wort-Vergütung" (SVN 2021/10):
http://www.shaker.de/newsletter-archiv
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1.3 Zeitliche Grenze des Urheberrechts
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In Deutschland läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers die
urheberrechtliche Regelschutzfrist aus. Somit ist das Werk
für die gesamte Lebenszeit des Urhebers und noch 70 Jahre
darüber hinaus geschützt. Danach gelten die Werke als gemeinfrei.
Zudem regelt § 28 UrhG, dass das Urheberrecht vererbbar und
an eine im Testament des Urhebers genannte Person übertragbar
ist, sodass dieser nach dem Tod des Urhebers die Urheberrechte
weiterhin ausüben kann.
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2. Ihre Veröffentlichung
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Wir realisieren Ihre Fach- oder Lehrbücher sowie
Dissertationen, Habilitationsschriften,
Tagungsbände und Skripte als herkömmliche
Buch-, als E-Book- und als Online-Veröffentlichung
und bieten zusätzlich Veröffentlichungen auf CD und DVD an.
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Für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation bieten wir
Ihnen drei verschiedene Publikationsvarianten an.
Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit als Buchpublikation,
ist sie über den nationalen sowie internationalen Buchhandel
lieferbar. Alternativ bieten wir Ihnen an, die Pflichtexemplare
in unserem hauseigenen Printcenter zu drucken und anschließend
zu versenden. Als weitere Publikationsvariante haben Sie die
Möglichkeit, die Dissertation in elektronischer Form der
Hochschulbibliothek zur Verfügung zu stellen und die
gewünschte Anzahl der Pflichtexemplare drucken zu lassen.
Zusätzlich kann die Dissertation als Onlinedokument in
unserem Bookshop angeboten werden. Weitere Informationen
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3. Vertrieb und Marketing
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Vertrieb und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene
stimmen wir mit Ihnen speziell auf Ihren Titel ab. Beispiele
sind der Direktversand von individuell erstelltem Prospektmaterial
an Wirtschaft und Forschung sowie die Bewerbung in unseren
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Neuigkeiten zu Ihrem Werk, zu Ihrer Autorentätigkeit oder Ihrer
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4. Partnerprogramm
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Werden Sie Partner des Shaker Verlags und profitieren
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Sprechen Sie per E-Mail gezielt Buchempfehlungen an
ausgewählte Interessenten aus oder bewerben Sie auf
Ihrer Homepage einzelne Titel aus unserem Gesamtprogramm.
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Sie diese per E-Mail oder durch einen Banner auf Ihrer
Homepage über unsere Publikationsbedingungen.
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anmelden und Sie finden eine Übersicht über die vielfältigen
Kooperations- und Vergütungsmöglichkeiten.
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5. Neuerscheinungsinformation
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Bei uns sind bislang mehr als 25.000 wissenschaftliche
Publikationen namhafter Herausgeber und Autoren einer
Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen erschienen.
Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf unseren
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Neuerscheinungen Ihres Fachgebiets. Bitte nennen
Sie uns die für Sie interessanten Themengebiete unter
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oder per E-Mail an mailto:info@shaker.de.
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6. Ihre Meinung
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Teilen Sie uns Ihre Meinung zu unserem Newsletter mit.
Sind die Themen für Sie interessant? Werden die Inhalte zu
ausführlich oder zu kurz dargestellt? Haben Sie spezielle
Themenwünsche oder Vorschläge, was wir genauer darstellen
sollen?
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Lob und Kritik unter
mailto:info@shaker.de.
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7. Verteiler Newsletter
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Unser Newsletter erscheint monatlich und behandelt
Themen für Autoren und Herausgeber aus Wissenschaft
und Forschung.
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siehe auch Punkt 7: Verteiler Newsletter
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