SVN 2022/06 – Das Urheberrecht, Teil 1 Webansicht:
http://www.shaker.de/aktueller-Newsletter
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Shaker Verlag
2022/06 - #000000#
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Sehr geehrte Autorin,
Sehr geehrter Autor,
was es alles beim Thema Urheberrecht zu beachten gilt
und wie die bestehende Situation in Deutschland ist,
soll heute in diesem Newsletter geklärt werden. Zudem
erläutern wir auch vertragsrechtliches zwischen Autor
und Verlag.
Im nächsten Newsletter werden wir Ihnen die Grenzen
des Urheberrechts aufzeigen.
Seit August 2021 ist die stark umstrittene Urheberrechtsreform
in Kraft getreten. Polens Klage vor dem EuGH gegen
die so genannten Upload-Filter ist im April 2022
gescheitert. Die Frage ab wann die Verantwortung bei
den Plattformen liegt, ist noch offen.
Zusammengefasst:
- Die großen Plattformen können für die hochgeladenen
Inhalte ihrer Nutzer haften, wenn sie die Inhalte nicht
sofort entfernen/sperren und keine geeigneten Maßnahmen
gegen Urheberrechtsverletzungen nutzen.
- Upload-Filter sind bereits auf Plattformen, wie YouTube,
im Einsatz.
- Urheber können die Sperrung/Entfernung des Inhalts
verlangen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/faq-urbeherrecht-plattformen-101.html
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/eu-urheberrechtsreform-klage-gegen-uploadfilter-abgewiesen,SvcqE9M
https://irights.info/artikel/bundesgerichtshof-plattformen-haften-fuer-ihre-nutzerinnen-manchmal/31480
Mit freundlichen Grüßen
Shaker Verlag, Düren
================ Inhalt =======================
1. Das Urheberrechtsgesetz
1.1 Entstehung und Kennzeichnung des Urheberrechts
1.2 Die Rechte des Urhebers im Detail
2. Das Verlagsrecht und der Verlagsvertrag
3. Ihre Veröffentlichung
4. Vertrieb und Marketing
5. Partnerprogramm
6. Neuerscheinungsinformation
7. Ihre Meinung
8. Verteiler Newsletter
================ Inhalt =======================
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1. Urheberrechtsgesetz
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Das Urheberrecht sichert dem Urheber alle
Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte.
Somit schützt es ihn als geistigen Schöpfer eines
Werkes der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Jedwede
Nutzung des Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers
oder eine gesetzliche Genehmigung ist damit unzulässig.
Zudem dient das Urheberrecht nach deutschem Gesetz der
Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für die
Nutzung des Werkes.
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1.1. Entstehung und Kennzeichnung des Urheberrechts
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Eine Registrierung oder Ähnliches ist in Deutschland
nicht notwendig, das Urheberrecht entsteht automatisch
mit der Schaffung eines schützenswerten Werkes. Als
schützenswert gilt z. B. ein Werk der Literatur, wenn
ein schöpferisches Eigenpotential erkennbar ist.
Einfache Texte ohne Originalität sind hingegen nicht
schützenswert.
Durch die automatische Entstehung des Urheberrechts ist
eine Kennzeichnung z. B. durch den bekannten Hinweis
"Copyright", das zugehörige Symbol © oder „Alle Rechte
vorbehalten“ zur Wahrung der Urheberrechte erst einmal
gar nicht notwendig. Sinnvoll kann es jedoch schon sein.
Durch die Verwendung eines solchen Hinweises greift die
Urheberrechtsvermutung nach § 10 UrhG, wonach der
bezeichnete Urheber bis zum Beweis des Gegenteils als
Urheber angesehen wird. Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__10.html
Bei einer Urheberrechtsverletzung kann so z. B. auch
Unwissen als Rechtfertigung für die Anfertigung der
unerlaubten Kopie nicht geltend gemacht werden.
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1.2 Die Rechte des Urhebers im Detail
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Grundsätzlich hat der Urheber das Recht, über sein
Werk in jeder Art und Weise zu verfügen. Mit dem Recht
auf Anerkennung einer Urheberschaft genießt der Autor
den Schutz vor der Entstellung seines Werks; d. h.
niemand darf das Werk ohne die Zustimmung des Urhebers
verändern. Ob und wie sein Werk veröffentlicht wird,
liegt in seiner Entscheidungsgewalt. Haben mehrere Autoren
ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich ihre
Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber
eines Werkes.
Neben diesen sog. Urheberpersönlichkeitsrechten verfügt
der Autor auch über die Verwertungsrechte an seinem Werk,
die insbesondere das ausschließliche Recht zur
Vervielfältigung und zur Verbreitung umfassen. Dieses
Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des
Werkes steht auch Miturhebern zu; Änderungen des Werkes
sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig.
Neben den ideellen sollen auch die materiellen Interessen
des Urhebers gewahrt werden. Auch wenn er seine
Urheberpersönlichkeitsrechte nicht übertragen kann,
ist es möglich seine Verwertungsrechte anderen zur
Nutzung zu übertragen. So kann er z. B. einen Verleger
damit beauftragen, sein Manuskript zu vervielfältigen
und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Man
bezeichnet daher das Vervielfältigungs- und das
Verbreitungsrecht gemeinsam als Verlagsrecht.
Nähere Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie
auf der vom Bundesministerium der Justiz betriebenen
Internetseite:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/.
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2. Das Verlagsrecht und der Verlagsvertrag
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Das Verlagsrecht im Sinne des deutschen § 8 (VerlG) ist
das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder
Tonkunst (bspw. Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu
verbreiten. Weitere Rechte des Autors sind das Recht zum
Vortrag, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch
Bild- und Tonträger und das Recht der Wiedergabe von
Funksendungen. Diese Rechte werden in Verlagsverträgen
auch Nebenrechte genannt.
Die wirtschaftliche Verwertung des Urheberrechts kann vom
Autor an Dritte, z. B. an Verlage oder Medienunternehmen,
übertragen werden. Dies geschieht im Regelfall durch den
Abschluss eines Verlagsvertrags. Mit dem Verlagsvertrag
erwirbt der Verleger vom Autor nur das Verlagsrecht (meist
inkl. der Nebenrechte). Alle anderen Bestandteile des
Urheberrechts sind davon nicht betroffen; die
Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben weiter beim Autor.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Verlag, das Werk zu
verbreiten und dem Autor ggf. ein vereinbartes Honorar
zu entrichten. Das Honorar wird dann in der Regel in
Abhängigkeit vom Ladenpreis und den tatsächlich verkauften
Exemplaren berechnet. Für den Fall, dass eine Auflage
vergriffen ist und der Verlag innerhalb einer angemessenen
Frist nicht bereit ist, eine neue Auflage herzustellen,
kann dem Verfasser das Recht eingeräumt werden, mit einem
anderen Verlag einen neuen Vertrag über dasselbe Werk
abzuschließen. Durch den Verlagsvertrag entsteht ein
Dauerschuldverhältnis zwischen dem Verleger und dem
Urheber. Dieses kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Der Verlagsvertrag ist vom Herausgebervertrag abzugrenzen.
Der Herausgebervertrag ist eine Vereinbarung, welche die
Herausgeberpflichten, insbesondere die Sammlung und
Auswahl von Beiträgen und organisatorische Vorbereitung
der Veröffentlichung, beinhaltet.
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3. Ihre Veröffentlichung
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Wir realisieren Ihre Fach- oder Lehrbücher sowie
Dissertationen, Habilitationsschriften,
Tagungsbände und Skripte als herkömmliche
Buch-, als E-Book- und als Online-Veröffentlichung
und bieten zusätzlich Veröffentlichungen auf CD und DVD an.
Informieren Sie sich über unser Publikationskonzept, das
wissenschaftlichen Autoren viele Vorteile bietet, unter
http://www.shaker.de/info/.
Für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation bieten wir
Ihnen drei verschiedene Publikationsvarianten an.
Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit als Buchpublikation,
ist sie über den nationalen sowie internationalen Buchhandel
lieferbar. Alternativ bieten wir Ihnen an, die Pflichtexemplare
in unserem hauseigenen Printcenter zu drucken und anschließend
zu versenden. Als weitere Publikationsvariante haben Sie die
Möglichkeit, die Dissertation in elektronischer Form der
Hochschulbibliothek zur Verfügung zu stellen und die
gewünschte Anzahl der Pflichtexemplare drucken zu lassen.
Zusätzlich kann die Dissertation als Onlinedokument in
unserem Bookshop angeboten werden. Weitere Informationen
finden Sie unter
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Unter dem Link
http://www.shaker.de/info/ finden Sie viele
Hinweise zum Layout und zur Formatierung. Hier befindet sich
auch eine genaue Anleitung zur Umwandlung Ihres Manuskripts
in eine PostScript-Datei.
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Wenn Sie unabhängig von Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit
Interesse an der Veröffentlichung eines Sachbuchs, eines
Ratgebers oder von Belletristik haben, können Sie dies über
unseren Partnerverlag Shaker Media realisieren.
Unter
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über das innovative Verlagskonzept.
Im Zusammenhang mit einer Publikation bieten wir unseren
Autoren außerdem optional Lektorat und Buchsatz, Übersetzung
ins Englische sowie ein individuelles Bewerbungscoaching
an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer
Homepage
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4. Vertrieb und Marketing
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Vertrieb und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene
stimmen wir mit Ihnen speziell auf Ihren Titel ab. Beispiele
sind der Direktversand von individuell erstelltem Prospektmaterial
an Wirtschaft und Forschung sowie die Bewerbung in unseren
regelmäßig erscheinenden Newslettern. Alle Titel sind in
unserem Online-Katalog
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und weltweit über Amazon und andere Online-Händler bestellbar.
Neuigkeiten zu Ihrem Werk, zu Ihrer Autorentätigkeit oder Ihrer
wissenschaftlichen Aktivität sowie interessante Blog-Einträge
werden über unsere Facebookseite www.facebook.com/shakerverlag
geteilt. Schicken Sie die Inhalte, den Link oder die Fotos
einfach an mailto:info@shaker.de.
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5. Partnerprogramm
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Werden Sie Partner des Shaker Verlags und profitieren
Sie von unseren attraktiven Honoraren für Ihre
persönlichen Empfehlungen!
Sprechen Sie per E-Mail gezielt Buchempfehlungen an
ausgewählte Interessenten aus oder bewerben Sie auf
Ihrer Homepage einzelne Titel aus unserem Gesamtprogramm.
Wenn Sie Autorenkollegen kennen, denen Sie eine
Zusammenarbeit mit uns empfehlen möchten, informieren
Sie diese per E-Mail oder durch einen Banner auf Ihrer
Homepage über unsere Publikationsbedingungen.
Unter
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anmelden und Sie finden eine Übersicht über die vielfältigen
Kooperations- und Vergütungsmöglichkeiten.
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6. Neuerscheinungsinformation
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Bei uns sind bislang mehr als 25.000 wissenschaftliche
Publikationen namhafter Herausgeber und Autoren einer
Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen erschienen.
Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf unseren
Katalogseiten
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Nutzen Sie unseren Neuerscheinungsservice. Wir
informieren Sie monatlich per E-Mail über unsere
Neuerscheinungen Ihres Fachgebiets. Bitte nennen
Sie uns die für Sie interessanten Themengebiete unter
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oder per E-Mail an mailto:info@shaker.de.
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7. Ihre Meinung
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Teilen Sie uns Ihre Meinung zu unserem Newsletter mit.
Sind die Themen für Sie interessant? Werden die Inhalte zu
ausführlich oder zu kurz dargestellt? Haben Sie spezielle
Themenwünsche oder Vorschläge, was wir genauer darstellen
sollen?
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Lob und Kritik unter
mailto:info@shaker.de.
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8. Verteiler Newsletter
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Unser Newsletter erscheint monatlich und behandelt
Themen für Autoren und Herausgeber aus Wissenschaft
und Forschung.
Falls Sie sich nicht angesprochen fühlen und die
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siehe auch Punkt 8: Verteiler Newsletter
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