Bernd SchildtBauer – Gemeinde – NachbarschaftVerfassung und Recht der Landgemeinde Thüringens in der frühen Neuzeit, 2. Auflage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ISBN: | 978-3-8322-4801-7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reihe: | Rechtswissenschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Publikationsart: | Habilitationsschrift | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sprache: | Deutsch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seiten: | 220 Seiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gewicht: | 329 g | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Format: | 21 x 14,8 cm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bindung: | Paperback | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preis: | 49,80 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erscheinungsdatum: | Januar 2006 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zusammenfassung: | Die vorliegende Untersuchung ländlicher Rechtsquellen Thüringens beschäftigt sich mit der Landgemeinde im Übergang zur Neuzeit. Im Mittelpunkt steht zum einen das rechtliche und soziale Zusammenleben im frühneuzeitlichen Dorf, zum anderen die Bedeutung der Landgemeinde für die Genesis des sich auch im zersplitterten Thüringen im Verlauf des 16. Jahrhunderts etablierenden Territorialstaates. Im Mittelpunkt des Buches steht - auf der Grundlage umfangreicher archivalischer Studien - sowohl das soziale Zusammenleben im frühneuzeitlichen Dorf als auch die Bedeutung der Landgemeinde in Thüringen im 16. Jahrhundert. Anhand der eingehenden Analyse von etwa 130 Dorfordnungen Thüringens aus dem 16. Jahrhundert gelingt der Nachweis, dass die Landgemeinde auch nach dem Bauernkrieg nicht in ihrem Bestand gefährdet war. Sie hatte deutlich erkennbar eine Doppelfunktion. Einerseits war sie Organisationsform der Bauernschaft, andererseits stellte sie aber auch ein Element frühneuzeitlicher Staatlichkeit dar. Die Dorfgemeinschaft war aber nicht nur verfassungsrechtliche Institution, sondern zugleich auch Nutzungsgemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder unter grundsätzlichem Ausschluss der übrigen Dorfbewohner. Innerhalb der sich in Thüringen entwickelnden Territorialstaatlichkeit wurde die Landgemeinde als unterstes Glied in die frühneuzeitliche Staatsorganisation integriert. Das wird auch darin deutlich, dass die Dorfordnungen regelmäßig staatlich sanktioniert worden sind und damit als ein Teil der landesherrlichen Gesetzgebung erscheinen. Aufbauend auf den Forschungsergebnissen der Geschichts-, Landesgeschichts-, Agrargeschichts- und Wirtschaftsgeschichtswissenschaften werden die spezifisch rechtlichen Elemente der gesellschaftlichen Verhältnisse und historischen Entwicklungsprozesse im frühneuzeitlichen Dorf dargestellt. |