Nicole Bengeser Der Dreistufentest im internationalen, europäischen und deutschen Urheberrecht ISBN: 978-3-8440-3337-3 Preis: 49,80 € / 62,25 SFR |
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Rezension |
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Der vor knapp 50 Jahren in die RBÜ eingegangene urheberrechtliche Dreistufentest hat eine beachtliche Erfolgsgeschichte hinter sich. Er findet sich inzwischen in praktisch allen internationalen Verträgen zum Urheberrecht, in mehreren EU-Richtlinien, namentlich in Art. 5 Abs. 5 InfoSoe-Richtlinie 2001/29, sowie in einer Reihe nationaler Urheberrechtsgesetze. Die an der Universität Würzburg unter Betreuung von Olaf Sosnitza entstandene Dissertation zeichnet diese Entwicklung sorgfältig nach, setzt sich mit den in der Literatur vertretenen Auslegungsvorschlägen auseinander und wendet diese Ergebnisse auf die hochbrisante Frage an, ob die digitale Privatkopie gemäß § 53 Abs. l UrhG mit den Vorgaben des Dreistufentests in Einklang steht. Zutreffend nähert sich Bengeser dem Dreistufentest ausgehend vom internationalen Recht und schreitet über das Unionsrecht schließlich zur Rechtslage in Deutschland voran. Allerdings fuhrt die getrennte Darstellung und Auslegung der völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen, einzelner Entscheidungen nationaler Gerichte und des EUGH sowie schließlich alternativer Lesarten wie namentlich der im Münchener Max-Planck-Institut entstandenen «Erklärung fiir eine ausgewogene Auslegung des Dreistufentests im Urheberrecht» zu einigen Redundanzen. Außerdem ruft diese Vorgehensweise das Risiko von Widersprüchen hervor, da immer wieder identische Tatbestandsmerkmale (wie etwa das der «normalen Auswertung») angesprochen werden. Immerhin aber bietet dieses etwas schwerfällige Vorgehen dem eiligen Leser einen guten Zugriff auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen und Materialien. In der Sache plädiert Bengeser fur eine relativ restriktive Auslegung und Anwendung des Dreistufentests. Die «normale Auswertung eines Werkes» soll bereits dann beeinträchtigt sein, wenn eine potentielle, nicht unbeachtliche Einnahmequelle für den Rechtsinhaber betroffen ist (S. 241). Auch soll die gegenwärtige Regelung der digitalen Privatkopie im deutschen Recht gegen den Dreistufentest verstoßen. Dies gelte nicht nur im Hinblick aufVervielfaltigungen rechtswidrig hergestellter Quellen (so nach Abschluss der Arbeit auch die ACI-Adam-Entscheidung des EUGH), sondern ganz generell. Denn die digitale Privatkopie schütze lediglich reine Konsuminteressen, die hinter den Verwertungsinteressen des Rechtsinhabers zurücktreten müssten (S. 215 ff.) . Stattdessen sei die digitale Privatkopie auf Vorlagen aus dem Familien- oder Freundeskreis zu begrenzen (S. 229). Erst recht für unzulässig hält Bengeser die Einführung einer sogenannten Kulturflatrate. In der Tat würde mit einem solchen Modell die Exklusivität im Online-Bereich nicht nur in Randbereichen, sondern im Kern ausgehöhlt. Leider nicht mehr berücksichtigen konnte Bengeser offenbar die Entscheidung des BGH in Sachen Meilensteine der Psychologie, in der der BGH ganz maßgeblich mit dem Dreistufentest argumentiert und damit zeigt, welches Potential in dieser allgemeinen Schranken-Schranke steckt. Für die künftig wohl wichtiger werdende Befassung mit diesem Thema bietet die Arbeit von Bengeser eine gut lesbare und dokumentierte Erkenntnisquelle. Prof. Dr. Alexander Peukert, Frankfurt a.M |
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Quelle: UFITA, Archiv für Urheber- und Medienrecht, Sonderdruck aus Band 2015/III, Besprechungen, S. 911f. | |
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